Nahmobilität in der Stadt Wismar

von M. Schlaberg

Nach meinem Empfinden ist der Anteil der Radfahrer am Gesamtverkehr in der letzten Zeit weiter gestiegen. Alle Fahrradbügel in der Innenstadt sind ständig besetzt und Radfahrer begegnen einem überall, sehr oft auch auf Fußwegen oder sie fahren in verkehrter Richtung auf dem Radweg.

Von allen Stadtteilen gibt es Buslinien und gute Radverbindungen ins Altstadtzentrum mit Bahnhof und Hafen.

Wir könnten eigentlich zufrieden sein, sind es aber doch oft nicht und es passieren auch Unfälle. Ein Grund dafür ist das nicht harmonische Miteinander der verschiedenen Verkehrsarten.

  • In der Fußgängerzone fahren Lieferfahrzeuge auch außerhalb der genehmigten Zeiten und einige von uns Radfahrern sind dort viel zu schnell unterwegs und kurven zwischen den erschreckenden Leuten herum.
  • Auf gemeinsamen Fuß und Radwegen machen Radler durch lautes Klingeln auf ihr angebliches Recht aufmerksam. Aber genau so oft blockieren Fußgänger ohne Rücksichtnahme eine zügige Fahrt.
  • Auf den Straßen ist der Radler der Bedrängte, weil er oft viel zu dicht überholt wird und von Autofahrern auf den Bordsteinweg verwiesen wird, egal ob er dort fahren dürfte oder nicht.
  • Dass Autofahrer, wenn sie aus der Nebenstraße kommen den Radlern auf dem Radweg oder auf einer freigegebenen Fahrradspur die Vorfahrt gewähren müssen, ist auch noch nicht bei allen angekommen.

Für die Verkehrssicherheit von Radfahrern muss nach Auffassung des ADFC vorrangig fahrradfreundlichere Verkehrsplanung betrieben werden, miserable Radwege müssen durch attraktive ersetzt werden und niedrigere Autogeschwindigkeiten in bewohnten Gebieten durchgesetzt werden. Je mehr Radfahrer auf den Straßen unterwegs sind, desto mehr nehmen Autofahrer sie auch wahr.

In diesem Zusammenhang bleibt es für mich fraglich, ob es eine gute Entscheidung war nach der Straßenerneuerung den Radverkehr in der Lübschen Straße auf die verbreiterten Borsteinwege zu nehmen. Es radelt sich auf der glatten Fläche natürlich besser als auf dem Straßenpflaster, aber sind da nicht Konflikte mit den ursprünglichen Nutzern?

Fußgänger sind nicht zur besonderen Vorsicht verpflichtet, wenn sie z.B. aus einem Haus heraustreten, die Gehwegseite wechseln oder plötzlich stehen bleiben. Dass Gehwege früher auch für Aufenthalt und Spiel da waren, haben wir total vergessen.

Demzufolge sollten sich alle Verkehrsteilnehmer und auch besonders die Radfahrer immer an den § 1 der STVO erinnern und vorausschauend fahren vor allem auf gemeinsamen Geh und Radwegen.

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